Fachwissen
Konkrete Arbeitshilfen
Unsere Fachpublikationen, Leitfäden und Checklisten bereiten aktuelle Fachthemen verständlich auf und bieten konkrete Arbeitshilfen für die Praxis.
Prüfungsvorbereitung
Welche Unterlagen Sie für eine effiziente Abschlussprüfung bereithalten sollten.
Welche Unterlagen Sie für eine effiziente Vorbereitung bereithalten sollten.
Stiftungen & Trusts
Fachbeitrag · Stand: Juni 2026
Änderung im liechtensteinischen Trustrecht per 1. Juli 2026
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 treten wesentliche Anpassungen im liechtensteinischen Trustrecht in Kraft. Sie verschärfen insbesondere die Anforderungen an Transparenz und Governance von Trusts.
Neu eingeführt wird die Funktion des Informationsberechtigten. Zudem unterstehen gemeinnützige Trusts künftig der Aufsicht der Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (STIFTA) und unterliegen einer Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle.
Für Rückfragen zur neuen Regelung: mathias.hemmerle(at)areva.li
Regulierte Gesellschaften
Fachbeitrag · Stand: Mai 2026
Kryptowerte-Dienstleister (CASP): Neue Prüfungspflichten nach MiCAR
Mit der Aufnahme der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ins EWR-Abkommen gilt über das EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) auch in Liechtenstein ein einheitlicher aufsichtsrechtlicher Rahmen für Kryptowerte-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, CASP). Anbieter, die bislang nach dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) registriert waren, profitierten von einer Übergangsfrist. Diese läuft gemäss Art. 143 Abs. 3 MiCAR spätestens am 1. Juli 2026 aus.
Ab diesem Zeitpunkt benötigt jeder Anbieter, der Kryptowerte-Dienstleistungen im EWR erbringt, eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als CASP nach MiCAR. Eine in Liechtenstein erteilte Bewilligung berechtigt dank des EWR-weiten Passportings zur Erbringung der Dienstleistungen in sämtlichen EWR-Mitgliedstaaten.
Mit der Bewilligung geht eine jährliche Prüfungspflicht einher: CASP müssen ihren Jahresabschluss durch eine unabhängige Prüfungsstelle prüfen lassen, einschliesslich einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung der Ertragsquellen. Damit entsteht ein neuer, spezialgesetzlich geregelter Mandatsbereich für entsprechend zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Wir empfehlen bestehenden TVTG-Anbietern, ihren Bewilligungsstatus frühzeitig vor dem 1. Juli 2026 zu überprüfen und die Anforderungen an die jährliche Prüfung rechtzeitig einzuplanen. AREVA verfügt über die entsprechende Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für spezialgesetzlich regulierte Gesellschaften und unterstützt bei der unabhängigen Prüfung nach MiCAR.
Für Rückfragen zur neuen Regelung: thomas.rueegsegger(at)areva.li
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Fachbeitrag · Stand: September 2026
EU-Erleichterung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung: deutlich weniger Unternehmen betroffen
Liechtenstein hat die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) per 1. Juli 2024 über Anpassungen im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), im Wirtschaftsprüfergesetz (WPG) und im Offenlegungsgesetz (OffG) umgesetzt. Grosse Gesellschaften und Konzernmuttergesellschaften mussten sich seither auf eine Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2025 vorbereiten.
Mit der neuen EU-"Stop-the-Clock"-Richtlinie (EU) 2026/470 wird der Anwendungsbereich nun deutlich verkleinert: Künftig sind nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1’000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Die entsprechende Umsetzung in Liechtenstein ist per 1. März 2027 vorgesehen.
Für zahlreiche Gesellschaften, die sich bereits organisatorisch auf die ursprünglich tieferen Schwellenwerte vorbereitet hatten, entfällt die Berichtspflicht damit ganz oder zumindest vorerst. Wir empfehlen betroffenen Mandanten, den eigenen Berichtsstatus anhand der neuen Schwellenwerte zu überprüfen, bevor weitere Ressourcen in den Aufbau der Berichterstattung investiert werden.
Für Rückfragen zur neuen Regelung: ferdinand.schurti(at)areva.li
Rechnungslegung und Revisionswesen
Wie sich Reviews, Abschlussprüfungen und weitere Revisionsarten in Liechtenstein unterscheiden.
Vertiefender Fachbeitrag zu einem aktuellen Rechnungslegungsthema, erschienen in der Fachzeitschrift IRZ.
Überblick über die wichtigsten Änderungen des liechtensteinischen Rechnungslegungsrechts.
Kontenrahmen für Produktion, Handel und Dienstleistung nach den europakompatiblen liechtensteinischen Rechnungslegungsvorschriften. Von Andreas Fuchs-Ospelt und Hans-Werner Gassner, herausgegeben von der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung.
Interne Revision
Wie interne Revision aufgebaut wird und welchen Nutzen sie im Unternehmen stiftet.
Kennzahlen
Aktuelle Kennzahlen im Überblick.
Kennzahlen des Vorjahres im Überblick.