Über AREVA
Unabhängig, persönlich geführt, seit 1981
AREVA ist seit über 40 Jahren in Liechtenstein ein erfolgreich etabliertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit starker lokaler Verankerung.
Geschichte
AREVA wurde 1981 von Dr. Peter Hemmerle gegründet und entwickelte sich zu einem fest in Liechtenstein verankerten Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Mit dem Eintritt von Dr. Mathias Hemmerle im Jahr 2012 wurde die nächste Generation in das Familienunternehmen eingebunden.
Einen wichtigen Meilenstein bildete Anfang 2014 die Fusion mit der von Dr. Hans-Werner Gassner und Ferdinand Schurti geführten APG Wirtschaftsprüfung AG. Durch den Zusammenschluss entstand ein gemeinsames Unternehmen mit zehn Mitarbeitenden, das langjährige Erfahrung, persönliche Kompetenz und kurze Entscheidungswege vereinte.
Mit dem Eintritt von Thomas Rüegsegger im Jahr 2021 wurde die Geschäftsleitung erweitert. Er bringt seine Erfahrung bei der Prüfung von Unternehmen ein, die spezialgesetzlichen Vorschriften unterliegen.
Heute profitieren unsere Kundinnen und Kunden von einem beständigen Team von rund 20 Mitarbeitenden, fundierter Fachkompetenz und umfassender Praxiserfahrung aus mehr als 1’000 Kundenbeziehungen – über unterschiedliche Rechtsformen, Mandatsarten und Branchen hinweg.
Warum AREVA?
Direkte Ansprechpartner
Keine unnötigen Hierarchien. Sie sprechen mit Menschen, die Sie und Ihr Mandat kennen.
Liechtenstein verstehen
Langjährige Erfahrung mit dem liechtensteinischen Gesellschafts-, Rechnungslegungs- und Aufsichtsrecht.
Technologie nutzen
Moderne Prüfungsprozesse, digitale Zusammenarbeit und KI dort, wo sie echten Mehrwert schaffen.
Unabhängig bleiben
Fachliche Unabhängigkeit, Objektivität und persönliche Verantwortung sind die Grundlage unserer Arbeit.
Bewilligungen
Zulassungen der Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Revisionsstelle gemäss Gesetz über die Vermögensverwaltung (VVG)
- Revisionsstelle gemäss Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG)
- Revisionsstelle gemäss UCITSG (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)
- Revisionsstelle nach dem Investmentunternehmensgesetz (IUG)
- Revisionsstelle gemäss Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG)
- Revisionsstelle gemäss Wertpapierfirmengesetz (WPFG)
- Prüfzulassung nach dem Sorgfaltspflichtgesetz für andere Finanzintermediäre (SPG-AFI)
- Zulassung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für eingeschränkte und ordentliche Revisionen in der Schweiz
Mitgliedschaften
Engagement im Berufsstand
Nachhaltigkeit
Wir übernehmen Verantwortung
AREVA ermittelt jährlich den eigenen Ressourcenverbrauch beziehungsweise CO₂-Fussabdruck und kompensiert die verbleibenden Emissionen durch ausgewählte Klimaschutzprojekte. Weitere Angaben enthält unser aktueller Nachweis.